Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter islamic-art.smb.museum veröffentlichte Web-Angebot „Islamic·Art“ des Museums für Islamische Kunst, Staatliche Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 1. bis 17 Mai 2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Bilder:
Nicht alle Bilder und Grafiken enthalten Alternativtexte.

Textlinks:
Einige Textlinks, die auf weiterführende Inhalte verweisen, enthalten die Formulierung "mehr Informationen", "mehr erfahren" etc., unterscheiden sich also nicht voneinander, auch nicht, wenn mehrere davon auf einer Seite eingebunden sind. In diesen Fällen bietet das verwendete CMS aktuell keine technische Alternative an.

Screenreader-Kompatibilität:
Nicht alle Bilder, Grafiken und Regionen der Websiten-Struktur sind mit Alternativtexten und Definitionen hinterlegt.

Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache:
Es fehlen Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

Externe Inhalte:
Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht zwingend barrierefrei.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17. Mai 2021 erstellt und zuletzt am 29. Juni 2022 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter „Barriere melden“ an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.